Balkonsolaranlagen können eigentlich über all betrieben werden. Werden die Anlagen an einen Balkon befestigt, sind einige mechanischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten:
Mechanisch:
Sandwichlarmodule sind durch einen Aluminiumrahmen „umrandet“. Dieser Rahmen ist meistens nicht selbsttragend. Das Bedeutet: Es sind 4 Aluminium-Profile die mit einem Silikon-Kleber (oder ähnlich) an das „Sandwich“, aus gehärteter Glasplatte mit dem eigentlichen Solarzellen und der Plastik-Rückwand, geklebt sind.
Durch diese Methode wird das Glas zum tragenden Teil des Solarmoduls. In der Regel befinden sich in jedem Aluminium-Profile zwei Bohrungen die verwendet werden können. Diese halten aber nur dieses Profil. Es ist es also zwingend das mindestens zwei gegenüber liegende Profile mit einander verbunden werden. Sonst häng das gesamte Modul nur an einem Aluminium-Profil.
Wird das Solarmodul an einen Balkon gehängt und „unten“ nicht abgestützt, müssen mindestens das obere und das untere Aluminium-Profil miteinander verschraubt werden.
Anders ist es, wenn die Aluminiumprofil der Solarmodule an den Ecken verschraubt sind. Dann kann der Rahmen wie eine Einheit betrachtet werden.
Werden Solarmodule ohne Glasplatte verwendet, entfällt das Problem.
Wirkungsgrad und Recht:
Solarmodule können bis zu 30% mehr Wirkungsgrad bekommen, wenn Sie um ca. 40 Grad zur Sonne gekippt werden ( in Kiel und Umgebung ).
Sollen diese 30% Leistung nicht „verschwendet“ werden, kann das Solarmodul z. B. mit Gewindestangen und Winkeln am unteren Bereich des Balkons verschraubt werden.
Laut „Leitfaden für Steckersolaranlagen“ (1) gibt es dann aber einiges zu bedenken ( in 1 Kapitel 10).
Erlaubt ist es über privatem Grund, der auch nur privat genutzt wird, – z. B. Vorgärten.
Anders sieht es über „Verkehrswegen“ aus. Bürgersteige, Fluchtwege, Zufahrten für die Feuerwehr oder die Abfall-Betriebe sind beispielsweise „Verkehrswege“.
Dort dürfen die Solarmodule nur in einer Bauhöhe von 4 Metern gekippt werden. Alles über 4 Meter muss senkrecht befestigt werden.
Auch die Halterungswinkel müssen einer Norm entsprechen (in 1.) Kapitel 11 Ü-Zertifizierung nach DIN EN 1090-2:2011-10).
Solche Winkel werden inzwischen aber von unterschiedlichen Anbietern angeboten.
Hier ein Beispiel: https://solar-hook.de/b2b/product/montagesystem-als-solar-hook-eckig-fur-1-module
Auch hier gilt, Solarmodule aus Plastik haben mit der Montage weniger Problem und weniger rechtliche Hürden.
1.) Quelle: https://klimaschutz-im-bundestag.de/wp-content/uploads/2023/03/Leitfaden_Steckersolaranlagen.pdf